Ziel des Beratungs- und Förderzentrums ist es, Schülerinnen und Schülern, die aufgrund von Lernschwierigkeiten den Anforderungen der allgemeinen Schule nicht folgen können, individuelle Beratung, Hilfen und Fördermaßnahmen anzubieten.
Beantragung durch die allgemein bildende Schule oder durch die Eltern
Die allgemein bildende Schule beantragt im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten SchülerInnen, die aufgrund von Lernschwierigkeiten dem Lerntempo und den Anforderungen der allgemein bildenden Schule nicht folgen können. Die KlassenlehrerInnen der anfordernden Schule füllen einen Infobogen aus, dieser dient den BeratungslehrerInnen als erste Informationsquelle. Darin werden folgende Punkte angesprochen:
-
Schullaufbahn
-
Lern- und Entwicklungsstand
-
Arbeits- und Sozialverhalten
-
Schwierigkeiten
-
Soziales Umfeld
-
Bisherige Fördermaßnahmen
Die benötigten Antragsformulare finden Sie im Downloadbereich.
Förderdiagnostik
Die BeratungslehrerInnen führen Unterrichtsbeobachtungen und Gespräche mit den KlassenlehrerInnen und FachlehrerInnen durch. Zudem finden gemeinsame Elterngespräche statt. Der Lern- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler wird in Einzelsituationen mit Hilfe von geeigneten Verfahren ermittelt.
Nach Zusammentragen aller Ergebnisse und Informationen werden mit allen Beteiligten gemeinsame Lösungen angestrebt und Hilfen gefunden, die den Problemen der Schüler und Schülerinnen entsprechen. An dem Prozess, den Förderbedarf jeder einzelner Schülerin, jedes einzelnen Schülers festzustellen, sollen möglichst alle Personen beteiligt werden, die im schulischen und außerschulischen Bereich mit der SchülerIn befasst sind.